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Kapazitätserschöpfungsgebot
* Datum: 05.06.1986 - Spruchkörper: VGH München
Geschäftszeichen: 7 CE 85 B.4378
Stichworte: Hochschulzulassung: Kapazitätsvermindernde
Veränderung der Stellenstruktur
Das Kapazitätserschöpfungsgebot fordert, Planstellenveränderungen, die
kapazitätsmäßig nachteilige Auswirkungen haben können, möglichst zu vermeiden.
Die Tatsache der Unterbesetzung und die Absicht, Stellen für einen künftigen
Bedarf vorzuhalten, können grundsätzlich nicht als ausreichende Rechtfertigung
für eine kapazitätsvermindernde Veränderung der Berechnung der Zulassungszahl
anerkannt werden (hier: Zulassung zum Studium der Zahnmedizin).
Veröffentlicht in: NVwZ 1987, 719-720 (ST)