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Kapazitätserschöpfungsgebot * Datum: 05.06.1986 - Spruchkörper: VGH München
Geschäftszeichen: 7 CE 85 B.4378
Stichworte:
Hochschulzulassung: Kapazitätsvermindernde Veränderung der Stellenstruktur
Das Kapazitätserschöpfungsgebot fordert, Planstellenveränderungen, die kapazitätsmäßig nachteilige Auswirkungen haben können, möglichst zu vermeiden. Die Tatsache der Unterbesetzung und die Absicht, Stellen für einen künftigen Bedarf vorzuhalten, können grundsätzlich nicht als ausreichende Rechtfertigung für eine kapazitätsvermindernde Veränderung der Berechnung der Zulassungszahl anerkannt werden (hier: Zulassung zum Studium der Zahnmedizin).

Veröffentlicht in: NVwZ 1987, 719-720 (ST)

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