Über 30 Jahre Erfahrung - und Kompetenz im Hochschulrecht: Als Leiter der Rechtsabteilung der Universität Frankfurt/Main, als Verwaltungsrichter in einer Kammer für Hochschulrecht und dann als hierauf spezialisierter Rechtsanwalt. Seit Februar 2007 vertrete ich die Charité-Universitätsmedizin Berlin als generalbevollmächtigter Anwalt in sämtlichen verwaltungsgerichtlichen Hochschulrechtsverfahren und berate sie in Einzelfällen außergerichtlich.
Meine Arbeitsgrundsätze:
Analysieren! Recherchieren! Kalkulieren! Informieren! Gesetze suchen und anwenden!  NC- Rechtsprechung sammeln und auswerten! Persönlich beraten! Jahrzehntelange Erfahrung nutzen! Spezialisierung weiter entwickeln! Argumentieren! Juris und Datenbankanwendungen ständig auswerten und einsetzen! Googlen! Gespräche nutzen.


Rechtsanwalt Hartmut Riehn 
und sein Team:

 

 

 

 

 

 

 

Kooperationspartner in Kapstadt:
Rechtsanwalt Christian Kaestner

Link Arzthaftung und Geburtsschadensrecht

 

Hartmut Riehn
Rechtsanwalt
Vorsitzender Richter am VG a. D.
Spezialist für Hochschulrecht
info@hochschulanwalt.de

Stefan Scharmach *
Rechtsanwalt
(*im Angestelltenverhältnis)

Schumannstraße 9
10117 Berlin

Telefon:       030-20 62 38 28

Fax:              030-20 62 38 29
Internet: www.hochschulanwalt.de
Impressum

Im Folgenden können die an den NC-Verfahren der Charité - Universitätsmedizin Berlin beteiligten Rechtsanwälte - geschützt durch Passwörter - bezogen auf verwaltungsgerichtliche NC-Verfahren der Charité - Universitätsmedizin Berlin die aktuellen Kapazitätsunterlagen mit gerichtlichen Verfügungen und den Schriftsätzen der Charité  abrufen: